Impressum

Wie wird „Impressum“ richtig auf englisch übersetzt?

Netzwerk „ACB – allcodesarebeautiful“

Da es keine genaue und alleinig richtige Übersetzung gibt, kannst du zwischen ein paar Möglichkeiten wählen. Praktikabel erscheinen jene, welche implizieren, dass wir es hier mit einer rechtlichen Vorschrift zu tun haben. So gibt es zum Beispiel:

  • Legal Disclosure
  • Legal Notice
  • Legals
  • Impressum – Legal Disclosure
  • Impressum – Legal Notice
  • Company Details
  • Site Notice
  • Terms of Use
  • Contact
  • About this Website

Eine weitere Möglichkeit könnte sein, einfach beim Wort „Impressum“ zu bleiben und nicht zu übersetzen. Allerdings wäre dann ein kleiner Hinweis sinnvoll, der besagt, dass es sich hierbei um eine in Deutschland vorgeschriebene Formalität handelt.

Tipps zur Impressumspflicht und Datenschutz – nicht nur für mehrsprachige Websites

  • Jede Website muss ein Impressum sowie eine Datenschutzerklärung nach §5 des Telemediengesetzes haben.
  • Das Impressum inklusive der Datenschutzerklärung für die deutsche Fassung deiner Website kannst du mithilfe des kostenlosen eRecht24-Impressumsgenerators erstellen.
  • Alternativ kannst du bei eRecht24 auch angeben, dass du den Datenschutzpassus nicht über eRecht24 erstellen möchten. Stattdessen kannst du dafür den etwas ausführlicheren Datenschutz-Generator von Rechtsanwalt Thomas Schwenke nutzen.
  • Wenn du generell wissen möchtest, welche Punkte bezüglich Abmahnungen relevant sind, kann dir der eRecht24-Abmahnchecker eine Hilfe sein
  • Einen Impressums-Generator und einen Generator für eure komplett englischsprachige Datenschutzerklärung findet ihr hier in dem Komplettschutz-Paket von easyRechtssicher.
  • Last but not least: Auch geschäftliche Social-Media-Seiten (Facebook, Twitter, YouTube, LinkedIn etc.) benötigen in Deutschland ein Impressum.

Beispiele für ein Impressum: FHI allcodesarebeautiful